Ein Jahr Elterngeld PLUS
Zum 1. Juli 2015 wurde in Deutschland das sogenannte Elterngeld PLUS eingeführt. Damit soll vor allem berufstätigen Eltern mehr Flexibilität in den ersten beiden Jahren nach der Geburt eines Kindes ermöglicht werden. Mit den Partnerschaftsbonus-Monaten können zudem Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit erwerbstätig sein wollen, zusätzliches Elterngeld beziehen.
Die Regelungen und Wahlmöglichkeiten im Zusammenhang mit Basiselterngeld und Elterngeld PLUS werden als kompliziert und verwirrend wahrgenommen. Für eine individuelle Planung der Elternzeit von Mutter und Vater, aber auch für konkrete Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags, wird die Katholische Schwangerenberatung zunehmend genutzt.
Ein Jahr nach Einführung des Elterngeld PLUS können wir feststellen: Elterngeld und damit Elternzeit wird zunehmend auch von Vätern beantragt. Die Möglichkeit (mehr) Zeit für die Familie zu haben bei überschaubaren finanziellen Einbußen, erscheint attraktiv. Gesellschaftlich ist diese Form der beruflichen Auszeit auch für Väter inzwischen akzeptiert. Allerdings ist festzustellen, dass immer noch sehr wenige Väter mehr als die zwei sog. Vätermonate für sich beantragen. Den Löwenanteil der Pflege und Versorgung eines Neugeborenen übernehmen nach wie vor die Mütter. Sie scheiden nach der Geburt eines Kindes in der Regel für mindestens ein Jahr aus dem Berufsleben aus. Nach wie vor ist eine Elternzeit bis zu drei Jahre möglich.
Für das Modell der gleichzeitigen Erwerbstätigkeit beider Eltern in Teilzeit (zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche) und damit den Anspruch auf den Partnerschafts-Bonus hat sich keines der Paare entschieden, die unsere Beratung bisher in Anspruch nahmen.