Begleiteter Umgang
Wurzeln haben heißt, seine Eltern kennen. Was aber, wenn Eltern den Kontakt nicht aufrecht erhalten können, da sie sich getrennt haben, zu viel streiten oder ihnen die Kinder weggenommen wurden?
Flügel haben heißt, einen eigenen Weg wählen zu dürfen. Was aber, wenn Kindern nicht wählen können, da ihre eigenen Bedürfnisse sich denen der Erwachsenen unterordnen müssen?
Dann kann der begleitete Umgang unterstützen.
Kinder haben einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Das gilt auch dann, wenn die Eltern nicht zusammen leben oder Kinder nicht bei ihren Eltern leben. Auch die Eltern haben in der Regel einen Anspruch auf Umgang mit ihren Kindern.
Es kann aber sein, dass der Umgang mit Risiken oder Nachteilen für das Kind verbunden ist. Oder den Eltern gelingt aufgrund zum Teil heftiger Konflikte und Auseinandersetzungen nicht, den Umgang mit dem Kind bzw. den Kindern selbständig zu regeln.
Für solche Fälle kann der begleitete Umgang eine Lösung sein.
Begleiteter Umgang bedeutet:
- Der Vater oder die Mutter des Kindes treffen das Kind für einen bestimmten Zeitraum in regelmäßigen Abständen in den Räumen der Caritas Friedrichshafen.
- Dabei werden sie von erfahrenen Fachkräften begleitet.
- Diese unterstützen dabei, dass der Umgang für das Kind (und die Eltern) positiv verläuft.
- Parallel arbeiten die Eltern im Rahmen eines Beratungsprozesses daran, einen kontinuierlichen Eltern-Kind-Kontakt für die Zukunft selbständig und unbegleitet (wieder) zu ermöglichen
Da der begleitete Umgang für Kinder eine unnatürliche Situation darstellt, ist das Ziel in der Regel, möglichst schnell wieder einen unbegleiteten Umgang zu ermöglichen.
Die Caritas Bodensee-Oberschwaben führt aktuell ausschließlich im Caritaszentrum Friedrichshafen begleitete Umgänge durch.
Bei Interesse an dem begleiteten Umgang muss dieser beim Jugendamt Bodenseekreis beantragt werden.
Der begleitete Umgang kann auch vom Familiengericht angeordnet werden.