Energiefonds - Bei uns erhalten Sie Hilfe!
Sie können sich an unsere Caritas-Zentren in Ravensburg, Friedrichshafen und Leutkirch wegen einer Sprechstunde zum Antrag für Energiefond-Hilfen wenden. Die Antragstellung ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen.
Kontakt
Ravensburg
Seestraße 44
88212 Ravensburg
Telefon 0 751/36 256-0
Friedrichshafen
Katharinenstraße 16
88045 Friedrichshafen
Telefon 07 541/3 000-0
Leutkirch
Marienplatz 11
88299 Leutkirch
Telefon 07 561/9 066-0
Wer kann diesen Antrag stellen?
Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfassenden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Deshalb sollten neben den Energiekostenrechnungen auch Bescheide über das Einkommen zur Beratung mitgebracht werden. Der Inhalt der Beratung bleibt immer vertraulich.
Hintergrund: Woher kommt das Geld?
Als im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Arbeitnehmer*innen ausgezahlt wurde, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kirchensteuer einnahmen. Denn die als Entlastung für die hohen Energiepreise gedachte Zahlung war zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig. Die evangelischen und katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben miteinander vereinbart, dass diese Geldmittel vollständig weiter gegeben werden. Hierfür werden sowohl die Caritas als auch die Diakonie im Land eingesetzt.