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| Bodensee-Oberschwaben |
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Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
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Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Ab sofort kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflüge beantragt werden.
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Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?
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Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lern-ziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist.
Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Teilnahme an Tagesausflügen, die von Schulen oder Kitas organisiert werden.
Schulbedarf
Schülerbeförderung für Schüler
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Wo können Anträge gestellt werden?
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Für Kinder/Familien, die Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
erhalten: Jobcenter.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten: Kreise und kreisfreie Städte (Rathaus, Bürgeramt oder Kreisverwaltung).
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Ausführliche Informationen:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bildungspaket.bmas.de/
Kinderstiftung Ravensburg: Die Bildungsgutscheine müssen vorrangig beantragt werden (siehe Infoschreiben "Leistungen für Bildung und Teilhabe" www.kinderstiftung-ravensburg.de ).
Die Kinderstiftung Ravensburg gewährt Zuschüsse im Bereich Bildung, Musik, Kultur und Sport. Einkommensschwache Familien,
die nicht in den Genuss der Bildungsgutscheine kommen, werden nach wie vor von der Kinderstiftung gefördert.
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Kinderstiftung Ravensburg Seestraße 44, 88214 Ravensburg
Telefon 07 51 - 3 62 56-0 Mail: info@kinderstiftung-ravensburg.de
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