Familienpflege kommt zum Einsatz, wenn persönliche Hilfenetze (Familienangehörige, Nachbarn, Freunde) die Familie nicht oder
nicht ausreichend entlasten können.
Menschen mit Behinderungen können Familienpflege als Hilfe zur Haushaltsführung und als Eingliederungshilfe nach den Leistungsgesetzen
des Sozialgesetzbuches erhalten.
Die Familienpflegedienste beraten und helfen bei der Abklärung der erforderlichen Hilfen. Sie informieren und vermitteln auch
weitere Hilfeangebote.